TRAUUNG
Bedeutung
"Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, der den Eheleuten Gottes Liebe, Treue, Segen und befreiendes Gebot verkündigt." (aus Art. 44 der Kirchenordnung)
Anmeldung und Vorbereitung
Paare, die sich trauen lassen möchten, nehmen mit dem Sekretariat oder einem der Pfarrämter Kontakt auf.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Pfarrkreis, in welchem das Paar wohnt. Falls die Pfarrerin, der Pfarrer nicht in der Lage ist, die Trauung selber vorzunehmen, organisiert sie/er eine Stellvertretung.
Zur Vorbereitung der Trauung führt die Pfarrerin, der Pfarrer mit dem Paar ein Gespräch.
Ort
Die Trauung findet in der Regel in der Kirchgemeinde statt, in welchem das Paar wohnt. Trauungen in anderen Kirchgemeinden bzw. Kirchen sind grundsätzlich möglich. Diese Orte sollen jedoch für die zuständige Pfarrperson innerhalb zumutbarer Zeit erreichbar sein.
Bekenntnis- und religionsverschiedene Ehen
Trauungen bekenntnis- und religionsverschiedener Paare sind möglich. Mindestens einer der Ehepartner soll jedoch der reformierten Kirche angehören.




