KIRCHLICHE BESTATTUNG

Bedeutung

"Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst, zu dem sich die Angehörigen mit der Gemeinde versammeln, um eines Verstorbenen oder einer Verstorbenen und ihrer Vergänglichkeit im Lichte des Evangeliums von Jesus Christus zu gedenken und in ihm Tröstung zu finden." (aus Art. 52 der Kirchenordnung)

 

Organisation

In der Regel planen die Angehörigen die Bestattung mit Unterstützung eines Bestattungs-Instituts und bestimmen mit Rücksicht auf die Wünsche der verstorbenen Person die Form, den Ort und den zeitlichen Ablauf der Bestattung in Rücksprache mit dem zuständigen Pfarramt.

Die Paulus-Kirche steht für Trauergottesdienste - ohne die Aufbahrung des Sarges - zur Verfügung.

Es gilt allerdings, den Termin so früh wie möglich mit dem Sigristen Peter Tobler abzusprechen und bei der Organistin Ursula Heim anzumelden.

 

Zuständigkeit der Pfarrämter

In der Kirchgemeinde Paulus existiert bei Bestattungen keine freie Pfarrwahl. Die Zuständigkeit richtet sich einerseits nach dem Pfarrkreis und andererseits nach der Amtswoche, da im Pfarrteam Paulus alle teilzeitlich angestellt sind.

 

Pfarrkreise 1 und 4:

Amtsnummer 031 309 00 12

Pfrn. Anita Masshardt (60%), Etzmattrain 20b, 3322 Urtenen-Schönbühl

Pfrn. Lisbeth Rieger (60%), Freiestr. 20, 3012 Bern, 031 301 76 39

Pfr. Uli Geisler (50%), Freiestr. 20a, 3012 Bern

 

Pfarrkreis 2:

 Pfr. Andreas Vögeli (90%), Bifangweg 3, 3270 Aarberg

Tel.  032 392 14 89

 

Pfarrkreis 3:

Pfr. Rudolf Ramser (90%), Hochfeldstr. 111, 3012 Bern

Tel. 031 301 29 74

Bei Abwesenheiten vertreten sich Pfr. Vögeli und Pfr. Ramser gegenseitig.

 

Bestattungen von HeimbewohnerInnen

Hier richten sich die Zuständigkeiten ebenfalls nach dem Pfarrkreis und nach der Amtswoche, allerdings ist in den ersten drei Heim-Jahren in der Regel noch das Pfarramt der Herkunftsgemeinde zuständig.

 

Bestattung von Menschen, die nicht (mehr) Mitglied der reformierten Kirche sind

Hier empfehlen wir, den Dienst von freiberuflichen TheologInnen und RitualbegleiterInnen in Anspruch zu nehmen. Die Bestattungs-Institute verfügen über die entsprechenden Adressen.